Allgemeine Geschäftsbedingungen
skillbest GmbH
§1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der skillbest GmbH („Auftragnehmer“) über die in § 2 genannten Leistungen sowie für alle sonstigen Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Angebote sind freibleibend.
§2. LEISTUNGEN
Gegenstand eines Auftrags kann insbesondere sein: Beratung und Umsetzung im Bereich E-Learning und Trainingskonzepte, Erstellung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen, Aufbau digitaler Lernwelten und -plattformen, KI-gestützte Trainings- und Simulationsformate (siehe § 6), Website- und technische Dienstleistungen sowie damit verbundene Nebenleistungen gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung.
Grundlage der Umsetzung ist die vom Auftraggeber freigegebene Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungswünsche werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Bei agiler Projektumsetzung erfolgt die Verrechnung durchgehend nach Aufwand zu den vereinbarten Tagsätzen.
§3. MITWIRKUNG UND ABNAHME
Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Testdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben zurückgehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
Ein individuell erstelltes Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen ab Lieferung schriftlich dokumentierte, reproduzierbare Mängel meldet, spätestens jedoch mit Einsatz im Echtbetrieb. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Der Auftraggeber bestätigt, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte und Unterlagen (z. B. Bildmaterial, Texte, Daten) in seinem Besitz sind und keine Rechte Dritter verletzen; er hat deren rechtliche Zulässigkeit, insbesondere urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlich, selbst zu prüfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die ihm vom Auftraggeber vorgegeben wurden.
§4. PREISE UND ZAHLUNG
Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer und gelten laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Bei mehrteiligen Aufträgen ist der Auftragnehmer zu Teillieferungen und Teilrechnungen berechtigt.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen und laufende Arbeiten einzustellen. Gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt eine jährliche Preisanpassung anhand des Erzeugerpreisindex für unternehmensnahe Dienstleistungen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Lieferung oder wegen Gewährleistungs- oder Mängelansprüchen zurückzuhalten.
§5. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
Alle Urheberrechte an den erbrachten Leistungen (Konzepte, Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang zu eigenen Zwecken; eine Weitergabe, Verbreitung oder Änderung durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
Quellcode, dessen Dokumentation sowie Rohdaten sind nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.
§6. EINSATZ VON KÜNSTLICHER INTELLIGENZ
Der Auftragnehmer setzt im Rahmen seiner Leistungen künstliche Intelligenz (KI) ein, insbesondere bei der Erstellung KI-gestützter Trainings- und Simulationsformate sowie unterstützend bei Konzeption und Content-Erstellung.
Mit KI erstellte oder unterstützte Inhalte werden vor Auslieferung fachlich geprüft; eine Garantie für vollständige inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Inhalte wird nicht übernommen. Für Schäden aus KI-generierten Inhalten gilt die Haftungsregelung gemäß § 9.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte und Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und nicht zum Training oder Fine-Tuning von KI-Modellen Dritter verwendet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Soweit Endnutzer (z. B. Lernende) im Rahmen gelieferter Lösungen mit einem KI-System interagieren, trifft der Auftraggeber die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Transparenzpflichten (insbesondere nach der EU-KI-Verordnung), sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, die durch KI verarbeitet werden, frei von Rechten Dritter sind; § 3 gilt sinngemäß.
§7. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und nur im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Leistungserbringung notwendig.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
§8. GEWÄHRLEISTUNG
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und binnen zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich und dokumentiert erfolgen. Im Gewährleistungsfall hat Verbesserung Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Übergabe. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Nutzung oder bei nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte.
§9. HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet für nachweislich verschuldete Schäden nur bei grobem Verschulden; dies gilt sinngemäß auch für beigezogene Dritte. Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden – insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden aus Betriebsunterbrechung – ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
§10. LOYALITÄT UND ABWERBEVERBOT
Die Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Sie werden es unterlassen, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners, die an der Umsetzung des Auftrags mitgewirkt haben, während der Vertragsdauer und zwölf Monate danach abzuwerben oder zu beschäftigen, auch nicht über Dritte. Bei Verstoß ist ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters zu leisten.
§11. RÜCKTRITT, KÜNDIGUNG, DAUERSCHULDVERHÄLTNISSE
Der Auftraggeber ist bei alleinigem Verschulden des Auftragnehmers und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Höhere Gewalt und vergleichbare Umstände außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers entbinden diesen von der Leistungspflicht; Termine werden in diesem Fall neu vereinbart.
Stellt sich heraus, dass die Ausführung des Auftrags tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Schafft der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist die Voraussetzungen für eine mögliche Ausführung, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt; bereits angefallene Kosten und Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Eine Stornierung durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Stimmt dieser zu, ist er berechtigt, zusätzlich zu bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswerts zu verrechnen.
Bei Dauerschuldverhältnissen gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen, auch wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers in Graz zuständig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt davon unberührt; die Vertragspartner vereinbaren in diesem Fall eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung.
Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Bestimmungen nur insoweit, als das KSchG nicht zwingend andere Regelungen vorsieht.